/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
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Link zum Rechtstext | Arbeitsplatzschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, und normiert dessen Kündigungsschutz sowie Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung. |
Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | HR_SumBescha |
Links zur Rechtsänderung |