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Note |
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Das Gesetz ist ab dem 31.10.2020 nicht mehr gültig und wurde durch das GEG ersetzt. |
Link zum Rechtstext | Energieeinsparungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben. |
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. August 2020 |