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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom1812.Oktober 2002November 2021 |
Link zum Rechtstext | PAngV |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt unter anderem, wie der Preis für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zum Endverbraucher anzugeben ist, sofern das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise erfolgt.Ihr Zweck ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördernregelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2022 |