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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 7. Juli 2005 |
Link zum Rechtstext | |
Zusatzinformationen | Positionspapier zu geschlossenen Verteilernetzen (Arealnetze) Festlegungen der Bundesnetzagentur finden Sie bei den Beschlusskammern und in der Beschlussdatenbank |
Kerninhalte | Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas, der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen sowie der gesamtwirtschaftlich optimierten Energieversorgung. Zur Verfolgung der Ziele berücksichtigt die Regulierung insbesondere -> den vorausschauenden Ausbau, die optimierte Nutzung und die Digitalisierung der Energieversorgungsnetze, -> die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien und Wasserstoff, -> die Flexibilisierung im Elektrizitätssystem, einschließlich der Nutzung von Energiespeichern sowie -> eine angemessene Verteilung der Netzkosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Controlling_SumNetzbetreiber; Controlling_SumRechnung; Energie_SumEE-/KWK-Anlagen; Energie_SumKritisEnergie; Energie_SumNetzzugang; Energie_SumTechnInfrastruktur |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. November 2024 |
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