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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 1519. Änderungssatzung vom 1220. Dezember 2019 2023 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 1721. Änderungssatzung vom 1120. Dezember 20192023 |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Juni 2024 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adressehttps://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576681162/ | Abfallentsorgungssatzung_2020.pdf |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adressehttps://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576680928/Abfallgebuehrensatzung_2020.pdf | Abfallgebührensatzung |