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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 |
Link zum Rechtstext | GemO RPGemeindeordnung |
Kerninhalte | Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates. Sie ist berufen, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern. Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Sie sind in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze allein Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung. Eingriffe in die Rechte der Gemeinden sind nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zulässig. Rechtsverordnungen, die Eingriffe in die Rechte der Gemeinden enthalten oder zulassen, bedürfen der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums; dies gilt nicht für Rechtsverordnungen der Landesregierung. |
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Dieses Gesetz (Gemeindeordnungen sind Landesgesetze) regelt insbesondere die Aufgaben der Gemeinden in Rheinland-Pfalz. | |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 07. Juni 2023 |