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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Kanalbenutzungsgebührensatzung Mönchengladbach |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Fassung des Einundfünfzigsten Nachtrags vom 4. Juli 2018 Abwasseranlage vom 25. April 1984 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Sechsundzwanzigsten Nachtrag vom 16. Dezember 2020vom 30. Oktober 1997 |
Rechtsebene | Mönchengladbach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Mönchengladbach zur unschädlichen Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht der NEW AG bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen. Die Kanalbenutzungsgebührensatzung berechtigt die Stadt Mönchengladbach, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2023 Review vom 06. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | |
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Bezeichnung | Kanalbenutzungsgebührensatzung |
URL-Adressehttps://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/66.2_-_16122020.pdf | Vorlage für das Schreiben von Ortsrecht (moenchengladbach.de) |