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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates | |
Link zum Rechtstext | CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge | |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese Verordnung legt die Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer schwerer Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit folgenden Merkmalen fest: Sie dient dem Ziel der Union, ihre Treibhausgasemissionen, die den Kategorien Energie, Industrieprozesse und Produktverwendung, Landwirtschaft und Abfall zuzuordnen sind, bis zum Jahr 2030 um 30 % gegenüber den Werten von 2005 zu senken. | Links zur RechtsänderungStandards tragen dazu bei, das Unionsziel der Klimaneutralität und die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimazwischenziele der Union, die Zielvorgaben der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2023/857 und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. Juni 2024 |
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