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Link zum Rechtstext | Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes vom 8. Juli 2016 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz verpflichtet die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne von § 3 Nrn. 1 bis 3 WHG eine Abgabe zu erheben. Die Abwasserabgabe, deren Höhe sich nach der Schädlichkeit des Abwassers bzw. nach der Zahl der Schadeinheiten richtet, ist vom Einleiter zu entrichten. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | WHG_Sum_Abwasser; WHG_Sum_MoC |
Links zur Rechtsänderung |