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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume vom 28. Oktober 1975EltVO Die Vorschriften dieser gelten Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: Aufstellung von 1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 |
kV ortsfeste Stromerzeugungsaggregate Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumenin
- Geschäftshäusern
- Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten
- Büro und Verwaltungsgebäuden
- Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs- und Säuglingsheimen
- Schulen und Sportstätten
- Beherbergungsstätten, Gaststätten
- geschlossenen Großgaragen und
- Wohngebäuden
Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.kV, 2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und 3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden. Die EltVO BW wird durch die EltBauVO BW aufgehoben. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Februar 2022 Review vom 02. Februar 2021 |