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Link zum Rechtstext | Landessicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Geheimschutzes vom 12. Februar 1996 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes, einer Gemeinde, eines Landkreises sowie einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts (öffentliche Stelle), einer politischen Partei nach Art. 21 des Grundgesetzes oder einer nichtöffentlichen Stelle sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach Abs. 2 und 3 ausüben sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits ausüben (Wiederholungsüberprüfung). |
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