Image Removed Image Removed
Insert excerpt |
---|
| 99 Archiv |
---|
| 99 Archiv |
---|
nopanel | true |
---|
|
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen vom 11. Oktober 2002 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von - Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchst beanspruchten Teilen,
- Munition und
- sonstigen Waffen zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Es ist nicht anzuwenden auf - Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist,
- veränderte Schusswaffen nach dem Waffengesetz,
- die Lagerung in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen.
|
Links zur Rechtsänderung | Review vom 1. Juli 2020 |