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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 7 DGUV 7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)

 

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Montage, Demontage und Instandhaltung von

Tätigkeiten an Aufzugsanlagen (Ausgabe

Januar 2013

Februar 2017)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-053

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und den einschlägigen Normen, die bei Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzugsanlagen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören auch Arbeiten im Schacht, die vom Fahrkorbdach aus erledigt werden, wie z.B. Reinigungsarbeiten und Arbeiten an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Sie gilt ebenfalls für Aufzüge im Sinne der Richtlinie 95/16/EG, für Personen-Umlaufaufzüge und Mühlen-Bremsfahrstühle.

 

...

findet Anwendung bei allen Tätigkeiten an Aufzugsanlagen.

Sie regelt neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen das Verwenden von Arbeitsmitteln, die besonderen Sicherheitsanforderungen bei der Instandhaltung und die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen bei besonderen Aufzugsanlagen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenFM_SumAufzüge; FM_SumAufzüge_3; FM_SumAufzüge_4; FM_SumAufzüge_5