/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mechanische Gefährdungen |
– Maßnahmen zum Schutz vor |
Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015 | |
Link zum Rechtstext | TRBS 2111 Teil 1 |
Review 17.06.2015 | Neufassung |
Kerninhalte |
Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen |
durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. |
Diese Technische Regel ist in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen -" anzuwenden.
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Straßen- und Schienenfahrzeuge, Anhängefahrzeuge, mobile Baumaschinen, Luftfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte, Wasserfahrzeuge, mobile Krane, Flurförderzeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Regalbediengeräte, fahrerlose Transportsysteme, gezogene oder geschobene Transportmittel). | |
Links zur Rechtsänderung |