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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln 5.12 TRBS

 

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99 Archiv
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen

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Maßnahmen zum Schutz vor

kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen

Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln in der Fassung vom 15. April 2015

Link zum RechtstextTRBS 2111 Teil 1
Review 17.06.2015Neufassung

Kerninhalte

Diese Technische Regel

Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen

aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert

durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln wie selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B.

Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden.
Diese Technische Regel ist in Verbindung mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen -" anzuwenden.

 

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Straßen- und Schienenfahrzeuge, Anhängefahrzeuge, mobile Baumaschinen, Luftfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte, Wasserfahrzeuge, mobile Krane, Flurförderzeuge, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Regalbediengeräte, fahrerlose Transportsysteme, gezogene oder geschobene Transportmittel).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. Juni 2021