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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
vom 20. November 2006TRwS 779Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe Die TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ gilt für |
neue und bestehende Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und |
festen gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. |
insbesondere allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile |
. Ferner trifft sie Aussagen sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung. Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | WHG_Sum_Anlagen |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2023 |