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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden vom 6. Mai 2004

Link zum RechtstextThürTechPrüfVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in

  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Krankenhäusern,
  • Beherbergungsstätten,
  • Hochhäusern,
  • Mittel und Großgaragen und
  • allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen,

wenn die Prüfung bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an die zu prüfenden Anlagen bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumSonderbauten