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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb – Merkblatt T 021 (Ausgabe Februar 2016Stand Oktober 2023) |
Kerninhalte | Dieses Merkblatt Diese Schrift gibt Anleitungen für
die -> Auslegung,
die -> Erstinbetriebnahme,
den -> Einsatz,
die Wartung unddie -> Wartung, -> Kontrollen, -> Instandsetzung von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Es Sie befasst sich mit Gaswarneinrichtungen, die im Allgemeinen bestehen können aus
der -> Gaszuführung (Diffusion oder Probenahme),
dem -> Gaswarngerät (mit externem oder internem Sensor),
der -> Energieversorgung,
der -> Ansteuerung von nachgeschalteten sicherheitstechnischen Betriebsmitteln. Es Diese Schrift gilt insbesondere für Gaswarneinrichtungen, die Bestandteil eines betrieblichen Sicherheitskonzeptes sind und deren Hauptaufgabe es ist, auf die Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes in der Luft hinzuweisen und eine Anzeige und/oder Warnung bei Anwesenheit eines toxischen Gases oder Dampfes auszugeben. Bei Gaswarneinrichtungen, die auch für brennbare Gase eingesetzt werden, sind zusätzlich die Regelungen des Merkblatts T 023 (DGUV Information 213-057) anzuwenden.Maßnahmen zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung sind, über die Inhalte dieser Schrift hinaus, in erster Linie die Regelungen der TRGS 402 zu berücksichtigen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Am_SumGaswarngeräte |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2024 Review vom 05. Juli 2023 Review vom 03. August 2020 |