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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | In dieser Richtlinie sind Maßnahmen festgelegt, die vorrangig auf die Vermeidung von Fahrzeugabfällen und darüber hinaus auf die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen zur Verringerung der Abfallbeseitigung sowie auf eine Verbesserung der Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Altfahrzeugen befassten Wirtschaftsbeteiligten abzielen (Art. 1).
Die Richtlinie, die auch ELV-Richtlinie genannt wird (End of Life Vehicles Directive), enthält neben der Regelung der stofflichen Verwertung von Kraftfahrzeugen durch Recycling innerhalb der EU Stoffverbote, u.a. für Schwermetalle und sechswertiges Chrom.
Ihr Ziel ist die Erhöhung der Wiederverwendungs- und Verwertungsrate bis 2015 auf 95 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts. Zudem müssen die EU-Mitgliedsstaaten Rücknahmesysteme für Altfahrzeuge einrichten. Die Automobilindustrie hat sich bereits zur weltweiten Umsetzung der Richtlinie verpflichtet und zu diesem Zweck das IMD-System (Internationales Material-Daten-System) geschaffen. |