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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21. Dezember 2000 |
Link zum RechtstextTzBfG | Teilzeit- und Befristungsgesetz |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |
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besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumVerbot; HR_SumAllg_2; HR_SumBescha; HR_SumOrg_Arbeitszeit_1; HR_SumOrg_Arbeitszeit_3; HR_SumVerbot_2 |
Links zur Rechtsänderung |