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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom

18

12.

Oktober 2002

November 2021

Link zum RechtstextPAngV

Kerninhalte

Diese Verordnung

bestimmt unter anderem, wie der Preis für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zum Endverbraucher anzugeben ist, sofern das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise erfolgt.Ihr Zweck ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern.

regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juni 2022
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 01. Juli 2021