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Note |
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Die Verordnung heißt Fertigpackungsverordnung, nicht FertigVERpackungsverordnung! |
Link zum Rechtstext | Fertigpackungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese Verordnung |
Sie regelt unter anderem die Nennfüllmengen, die Kennzeichnung der Füllmenge und die Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen und enthält besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter sowie für offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung.
Anlage 7 (Kontrollmeßgeräte)gilt für Fertigpackungen gleicher und ungleicher Nennfüllmenge, Maßbehältnisse und andere Verkaufseinheiten. Sie regelt insbesondere Kennzeichnungen nach den Größen Gewicht, Volumen, Länge, Fläche oder Stückzahl. HINWEIS: Die Verordnung heißt Fertigpackungsverordnung, nicht FertigVERpackungsverordnung. | |
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