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/wiki/spaces/KUN/overview   8 Praxis & Recht 8.5 SonstigesImage Added Image Added 

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Ein Online-Rechtsregister mit frei zugänglichen Gesetzestexten aufzubauen und zu pflegen, ist leider derzeit noch immer keine einfache Angelegenheit, vor allem was die Vorschriften der einzelnen Bundesländer anbelangt. Zwar kann mittlerweile mehr oder weniger problemlos auf alle Länderdatenbanken online zugegriffen werden, bei den Vorschriften sind jedoch fast immer die Fundstellenzitate unvollständig (nur bei Brandenburg und Hamburg werden sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum angegeben, bei Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils eines von beiden). Umso erfreulicher ist, dass es bereits bei Brandenburg die Möglichkeit gibt, sich den Originalgesetzestext bzw. den Gesetzestext, auf dem eine Änderung/Aktualisierung beruht, durch direkte Verlinkung auf das Verkündungsblatt anzuschauen. Schleswig-Holstein bietet dies in zwei Verlinkungsschritten an.

Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √

Bayern
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt. √

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Mecklenburg-Vorpommern
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es noch immer kein wirkliches Angebot.mittlerweile ein – wenn auch recht umständliches – Angebot (unter „Formalkriterien“ → „Dokumenttyp“)

Niedersachsen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann seit 2018 kostenfrei online eingesehen werden. Es sind auch Gesetz- und Verordnungsentwürfe auszugsweise verfügbar. √

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Saarland
Das Amtsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Sachsen
Das Für das Gesetz- und Verordnungsblatt ist erst ab 2012 verfügbar. Kostenfrei stehen nur ein Inhaltsverzeichnis und eine kostenlose Leseversion der jeweiligen Einzelausgabe zur des aktuellen Jahres stehen Leseversionen der jeweiligen Einzelausgabe kostenlos zur Verfügung. Das Anmelden ist unnötig mühevoll und setzt vor allem eine Registrierung voraus.Archiv ist kostenpflichtig. √

Sachsen-Anhalt
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird nur wird – mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses der jeweiligen Einzelausgabe – nur kostenpflichtig angeboten.

Schleswig-Holstein
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht seit 2014 zur Verfügung. √

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Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste leistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.