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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas

durch Energieeinsparung

vom 20. Februar 2020

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des Klimas es, das Klima zu schützen, die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels zu stärken und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris zu leisten.
Dies soll unter anderem durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche und risikoarme Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren .
Zur Erreichung dieses Gesetzesziels wird insbesondere angestrebt:

  • Nutzenergie wird mit einem möglichst geringen spezifischen Verbrauch an nicht erneuerbarer Energie oder durch erneuerbare Energie unter weitgehender Vermeidung von Emissionen erbracht.
  • Einrichtungen zur Umwandlung und Nutzung von Energie erreichen einen möglichst hohen Wirkungsgrad.
  • Anwendungstechniken, die bedarfs- und verbrauchsmindernd wirken, sind gegenüber solchen Techniken vorrangig einzusetzen, die einen im Vergleich höheren Einsatz von Primärenergie zur Folge haben. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung.
  • Die Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen soll vorrangig aus Kraft-Wärme-Kopplung, aus Abwärmenutzung oder aus erneuerbaren Energien erfolgen.

 

erreicht werden.
Bis zum 31. Dezember 2030 soll die Beendigung der Energieerzeugung aus Stein- und Braunkohle (Kohleausstieg) möglich gemacht werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 11. Januar 2024
Review vom 2. Juni 2020