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Note

Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten.


Link zum Rechtstext

Hessisches SicherheitsüberprüfungsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 28. September 2007

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes, einer Gemeinde, eines Landkreises sowie einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts (öffentliche Stelle), einer politischen Partei nach Art. 21 des Grundgesetzes oder einer nichtöffentlichen Stelle sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach Abs. 2 und 3 ausüben sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits ausüben (Wiederholungsüberprüfung).

Das Gesetz findet auch Anwendung auf Personen, die in einer nichtöffentlichen Stelle tätig sind und von einer öffentlichen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt werden.

Zweck der Überprüfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt.

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