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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Mecklenburg-Vorpommern vom 15. August 2011

Kerninhalte

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

HINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt.

 Tags  

GerImmissions-Richtlinie MV; GeruchsImm-Richtlinie MV; GerImmissions-RL MV; GeruchsImm-RL MV; GEIM-Richtlinie MV; GEIM-RL MV

 

 

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