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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz vom 24. Mai 2004 |
Link zum Rechtstext | BbgDSchGDenkmalschutzgesetz |
Kerninhalte | Denkmale sind als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes Brandenburg nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen. Das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Behörden und öffentliche Stellen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu unterstützen. Sie haben die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren können, zu unterrichten und anzuhören, soweit nicht eine weitergehende Form der Beteiligung vorgeschrieben ist. |
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Dieses Gesetz regelt für Brandenburg den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. | |
Links zur Rechtsänderung |