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Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord vom |
24. |
November 2022 | |
Rechtsebene | Markt Gaimersheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der Gemeinden Eitensheim, Wettstetten, Stammham, Hepberg, Lenting und des Marktes Gaimersheim betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie das Verbot des Einleitens für bestimmte Stoffe und Einleitungsbedingungen. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse |
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord (Entwässerungssatzung - EWS -). (abg-ingolstadt-nord.de |
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