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Link zum Rechtstext | Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen. Es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumBeauft2; F1_SumOrganisation; HR_SumBescha; HR_SumNachweis_2; HR_SumOrg_4; HR_SumOrg_Arbeitszeit_4 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Februar 2024 |