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Link zum Rechtstext | Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft |
2021 | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18. August 2021 |
Verwaltungsvorschriften zur TA Luft |
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Kerninhalte | Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge |
gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. |
sind zu beachten bei der |
Absatz 1 BImSchG) |
, zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer bestehenden Anlage (§ 16 |
Absatz 1, auch in Verbindung mit |
Absatz 4 BImSchG), |
Absatz 2 oder Absatz 2a BImSchG), |
ausgehenden Emissionen |
und der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage (§ 26, auch in Verbindung mit § 28 BImSchG). | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Immissionsschutz; ImSch_SumAllg; ImSch_SumGenehmM; ImSch_SumMessung; Inst_SumPrüfpf |
Tags | TechAnleitungLuft; TAnleitungLuft; Technische Anleitung Luft; TechnischeAnleitungLuft; TechnAnLuft |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. November 2024 - Zusatzinfo: Vollzugsfragen zur TA Luft |