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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln TRGS

 

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Blei vom 11. März 2021

Link zum Rechtstext

TRGS 505

Kerninhalte

Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei

und

, anorganischen Bleiverbindungen

sowie bleihaltigen Zubereitungen (nachfolgend als bleihaltige Gefahrstoffe bezeichnet).
Die TRGS 505 gilt nicht für Bleialkyle und deren Zubereitungen, sowie die anderen im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG namentlich bezeichneten organischen Bleiverbindungen.
Für besondere Personengruppen sind Beschäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen zu beachten. Insbesondere gilt dies für
  • Jugendliche (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz) und
  • werdende oder stillende Mütter (s. Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinienverordnung).

 

und bleihaltigen Gemischen zur Unterschreitung des in Deutschland geltenden Biologischen Grenzwertes (BGW) von 150 µg Blei/L Blut. Dieser Wert gilt nicht für Beschäftigte im gebärfähigen Alter.

Die Regelungen in dieser TRGS gelten für bleihaltige Gemische mit Bleigehalt von > 0,3 % Masseanteil und für pulverförmige bleihaltige Gemische mit einem Partikeldurchmesser < 1 mm mit Bleigehalt > 0,03 % Masseanteil.

Vorrangiges Ziel dieser TRGS ist es, mit geeigneten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen die Exposition gegenüber Blei und Bleiverbindungen zu minimieren.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Juli 2022
Review vom 06. Mai 2021