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/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln TRGS

 

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Substitution (Ausgabe Juli 2020)

Link zum RechtstextTRGS 600

Kerninhalte

Nach den §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 19 Abs. 2

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

hat

.
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber

die Pflicht zur Substitutionsermittlung, -prüfung, - entscheidung und zur Dokumentation. Diese TRGS soll den Arbeitgeber unterstützen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
  • Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind oder
  • gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.

 

...

insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_3; FaSi_Gfstoff_Sum_7; FM_Gfstoff_Sum_7; Inst_Gfstoff_Sum_7
Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2020