7.1 DGUV Grundsätze (ehemals BGG, GUV-G)
Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeitsschutzmanagementsysteme – Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme (AusgabeMärz 2015)April 2022) |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundstz 311-002 |
Zusatzinformationen | arbeitssicherheit.de |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz beschreibt, wie bei der Beratung und Begutachtung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) und optional eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im Sinn eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorzugehen ist. Sein Ziel ist es, Unternehmen bei der Einführung, Anwendung und Verbesserung eines AMS zu unterstützen, um DGUV Grundsatz richtet sich an die Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften. Er definiert die gemeinsamem Grundlagen für die Beratung zu und die Begutachtungen von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb (AMS). Er behandelt sowohl den eigentlichen Beratungs- und Begutachtungsprozess als auch die Anforderungen, die an die AMS-Berater, die AMS-Begutachter sowie an den UV-Träger gestellt werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2022 |