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Link zum Rechtstext

Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom

13

27.

Dezember 2003

Januar 2021

Kerninhalte

Dieses Gesetz

regelt unter anderem die Pflichten sowohl der Betreiber von Häfen, gewerbsmäßig betriebenen, befestigten Umschlagstellen und von Stammliegeplätzen für Fahrgastschiffe als auch der Schiffsführer und Schiffsbetreiber bezüglich der

gilt auf den Binnenwasserstraßen, die für Deutschland in Anlage 1 zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt genannt sind und für die an diesen Binnenwasserstraßen liegenden die Schleusen, Häfen, Umschlagsanlagen, Liege- und Anlegestellen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Februar 2021