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Note |
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Diese Verordnung wurde zum 1. September 2021 aufgehoben. |
Verordnung zur Durchführung der Richtlinie im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Vorschaltgeräte
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen von Einsockel- oder Zweisockel-Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie |
Vorschaltgeräten und Leuchten zu ihrem Betrieb |
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gelten, auch wenn diese in andere energiebetriebene Produkte eingebaut sind. Sie enthält zudem unverbindliche Referenzwerte für Produkte, die zur Büro- und Straßenbeleuchtung bestimmt sind. | |
Links zur Rechtsänderung |