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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Mitteilung gilt nur für die Bewertung der Schadlosigkeit von - mineralischen Abfällen, die ungebunden oder gebunden in technischen Bauwerken eingebaut werden,
- mineralischen Abfällen, die zur Herstellung von Bauprodukten verwendet werden,
- Bodenmaterial, das unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen
Anwendungen verwertet wird.
Außerdem soll sie für die Bewertung von Abfällen angewendet werden, die bei der Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung und Altlast auf- oder eingebracht werden und von außerhalb des Bereichs der schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder des Sanierungsplanes stammen. |
Länderspezifische Regelungen zu Teil II und III | Länderspezifische Regelungen zu Teil II und III |