Garantie, Haftungs- und Nutzungsbestimmungen Garantie, Haftungs- und Nutzungsbestimmungen
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Haftungs- und Nutzungsbestimmungen
Es gelten bei Beauftragung des eco COMPLIANCE Rechtskatasters einschließlich der Bestandsaufnahme(n) und des eco COMPLIANCE Rechtskataster-Abos folgende allgemeine Haftungsbestimmungen:
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Support-Levels und Bedingungen
Individuell wie Sie – unsere Support-Levels passen sich ganz nach Ihren Bedürfnissen an. Ihr Vorteil: Sie zahlen nur so viel, wie Sie tatsächlich in Anspruch nehmen.
Wir wissen: Ihre Bedürfnisse ändern sich mit der Zeit. In der Regel ist am Anfang (Setup, Implementierung bzw. Roll-out) ein höherer Betreuungsgrad erforderlich, weshalb wir Neukunden die Buchung eines Service-Pakets mit einer bestimmten Anzahl an abrufbaren Service-Stunden empfehlen. Als eco COMPLIANCE Rechtskataster RISIKO-MANAGER-Kunde erhalten Sie für Ihren erfolgreichen Start ein Service-Paket von 8 Stunden, welches Sie im Zeitraum bis drei Monate nach Einspielung unseres ersten Rechtskatasters-Updates im Rahmen des Rechtsabonnements in Anspruch nehmen können.
Für maximale Betreuung ordern Sie einfach ein jährlich-wiederkehrendes Service-Paket mit einem individuellen Service-Kontingent.
Auch ohne beauftragtes Service-Paket sind wir selbstverständlich für Sie da. Unsere Knowledge-Base (FAQ-Stil) wird kontinuierlich ausgebaut. Sie verweist u.a. auf mit Screenshots bebilderten Anleitungen und Schulungsvideos, die nicht nur für neue User interessant sein können. Sollten Sie hier nicht fündig werden, berechnen wir unsere Aufwände im Rahmen des Direkt-Services mit einem Stundensatz von 140 €/h.
Unsere Support-Levels im Überblick
Hinweise
- Ergänzungswünsche für Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zur Bestandsaufnahme stehen (Beschaffenheiten wurden als "nicht gegeben" dokumentiert) und vorrangig dem Sammeln von Vorschriften dienen und nicht im Sinne eines Risikomanagements genutzt werden können (z.B. bestimmte Verwaltungsvorschriften), fallen unter dem Service-Level.
- Der Serviceumfang kann sich je nach eingesetzter Software für das Rechtskataster unterscheiden - ggf. sind bestimmte Leistungen vom Umfang ausgenommen!
Rahmenbedingungen
An das Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden und sichern die fachlich qualifizierte Abwicklung durch unsere erfahrenen Volljuristen und spezialisierten Ingenieuren zu. Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 14 Tage ohne Abzug.
Soweit nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
Das Rechtskataster deckt folgende Rechtsebenen ab: EU, Bund (einschließlich Technischer Regeln, die im Gemeinsamen Ministerialblatt, im Bundesanzeiger, auf www.baua.de und auf lasi-info.com veröffentlicht werden), Bundesland, DGUV (Informationen, Grundsätze, Regeln, Vorschriften). Kommunale Satzungen und DIN-Normen werden gesondert in spezifischen Angebotspositionen angeboten. Sie sind nicht automatisch berücksichtigt.
Folgende, wesentlichen Daten werden zu den Rechtsvorschriften abgebildet und gepflegt: (Kurz-)Bezeichnung, Rechtsebene, Vorschriftenart, Rechtsgebiet(e), Inkrafttreten, letzte gesetzliche Aktualisierung, Inhalt und Link zur eco COMPLIANCE Rechtsbibliothek.
Schulungen, Einweisungen und Work-Shops für mehrere Teilnehmer sind als solche zu beauftragen. Sie können nicht über den Support bzw. über ein Service-Paket abgewickelt werden.
Ein eco COMPLIANCE Rechtskataster kann nur zusammen mit einem Rechts-Abonnement beauftragt werden. Audits werden nur für Kunden mit eco COMPLIANCE Rechtskatastern durchgeführt - sie können nicht separat beauftragt werden.
Die Support-Hotline ist verfügbar an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Ebenfalls kann unser Support jederzeit über support@eco-compliance.de kontaktiert werden. Support-Leistungen, die über unseren Standard-Support-Level hinaus gehen, sind kostenpflichtig (siehe oben). Sie werden gebündelt einmal jährlich und spätestens im November des Jahres der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Vergütung nach Zeit/Aufwand wird, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten berechnet, die von jedem Mitarbeiter von eco COMPLIANCE mit einer Genauigkeit von 10 Minuten geführt werden bzw. je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt werden.
eco COMPLIANCE ist als Auftragnehmer berechtigt die Content-Bereitstellung (z.B. eco COMPLIANCE Risiko-Manager) nach erfolgter Bestandsaufnahme abzurechnen.
Wiederkehrende Leistungen werden nach Bereitstellung der Daten für die Setup-Datenmigration im Voraus in Rechnung gestellt. Ein beauftragtes "Rechts-Abonnement plus Rechtspflichten" ersetzt ggf. ein einfaches Rechts-Abonnement.
Die Abrechnung der einmaligen Setup-Leistungen (ausgenommen die Positionen zur Content-Bereitstellung, wie z.B. Risiko-Manager sowie die Terminpositionen CEO-Update-Termin und Einweisungen/Schulungen) erfolgt nach Leistungserbringung. Der Kunde hat auch nach Abrechnung einen Rechtsanspruch auf einen halbstündigen CEO-Update-Online-Termin und der Durchführung einer ca. zweistündigen Einweisung per Webinar für max. zwei Key-User sofern die Termine Bestandteil dieses Angebots sind und jeweils noch nicht stattfanden. Der Rechtsanspruch für die Key-User-Einweisung gilt für die Dauer von einen Monat nach Versand der Begrüßungsmail (Übergabe Coaching an Support nach erfolgreichem Projekt) unseres Supports.
Sollten im Laufe der Projektumsetzung kundenseitige Abweichungen von den gemeinsam abgestimmten Meilensteinen des Projektplans auftreten, führt dies zu einem Zusatzaufwand, der gesondert berechnet wird. Beispiele für solche Abweichungen können insbesondere sein:
- Aufteilung eines Projektes mit mehreren Standorten in einzelne, unabhängige Projekte.
- Durch den Kunden verursachte Verzögerungen, beispielsweise wenn bereit zu stellende Informationen oder Ressourcen nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Qualität geliefert werden oder wenn es zu einem Wechsel der Ansprechpartner kommt.
Für jeglichen Zusatzaufwand, der durch solche Abweichungen entsteht, wird eco COMPLIANCE ein individuelles Angebot erstellen, das die zusätzlichen Kosten transparent ausweist. Die Durchführung jeglicher zusätzlicher Arbeiten, die aus den genannten Abweichungen resultieren, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers auf Basis des unterbreiteten Angebots.
Wir sind erfahren in der Remote-Betreuung. Sind dennoch Dienstleistungen beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen, werden Fahrtkosten pauschal mit 0,70 €/km und Übernachtungen pauschal mit 100 € abgerechnet. Darüber hinaus fällt eine Reisezeitpauschale von 560 € an (50 von 100 eines 8-Stunden-Arbeitstages mit eco COMPLIANCE Service-Satz von 140 €/Std). Bei Fahrtstrecken bis 100 Kilometer ab Zentrale Haltern am See entfällt die Reisezeitpauschale. Wiederholte Einsätze vor Ort innerhalb eines Projektes bedingen die Berechnung entsprechender Pauschalen.
Haftungsbestimmungen
eco COMPLIANCE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.
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Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Dritten verantwortlich. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf eco COMPLIANCE erfolgt nicht.
Die folgenden Sachgebiete bilden das Grundgerüst für das kundenspezifische eco COMPLIANCE Rechtskataster:
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Urteile zu den Sachgebieten Umwelt, Arbeits- und Anlagensicherheit sowie Energie werden, wenn wesentlich, gemeldet, soweit diese vom bestellten Leistungsumfang umfasst sind.
Die Module jeweils optionalen Legal Compliance beinhaltenSachgebiete sind – weitere Infos siehe hier:
- Allgemeines Recht (inkl. Designrecht [Geschmacksmusterrecht], Grundrechte, Insolvenzrecht, Luftverkehrsrecht, Statistikrecht, Straßenverkehrsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Waffenrecht und Zivilrecht)
- Arbeits- und Sozialrecht
- Atomrecht
- Bau- und Bauordnungsrecht (inkl. Denkmalschutzrecht, Straßenrecht und Versammlungsstättenrecht)
- Bergrecht
- Eisenbahnrecht
- Gesundheitsschutz (z.B. GMP)
- IT-Recht (inkl. Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht)
- Lebens-/Futtermittelrecht
- Steuerrecht (inkl. Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht)
- Wirtschafts- und Strafrecht (inkl. Gewerberecht, Handelsrecht und Kartellrecht)
- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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Die Module Legal Compliance ersetzen keine erweiterte Beratungsleistung z.B. durch Steuer- oder Zollberater. Es obliegt dem Kunden, die Situation zu beurteilen und ggfs. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE im Hinblick auf das Zollrecht keine Leistung im Sinne der verantwortlichen Personen, die mit der Im- oder Exportabwicklung betraut sind (insbesondere im Sinne des des AWG) darstellt. Die Beratungsleistung durch eco COMPLIANCE ist lediglich eine Hilfestellung für die Im- oder Exportabwickler bzw. deren verantwortliche Personen.Das Modul Checklisten und Vorlagen umfasst angegebene Checklisten und Vorlagen. Ziel dieser Checklisten und Vorlagen ist es, dem Kunden eine angemessene Hilfestellung für interne Audits, Eigenkontrollen und Konkretisierung seiner Pflichten zu geben. Die Checklisten und Vorlagen haben nicht den Anspruch auf vollumfängliche Abdeckung aller im jeweiligen Unternehmen vorkommenenden Gegebenheiten. Sie sollen lediglich eine Unterstützung für relevante Sachstände bieten. Das Modul wird ständig erweitert. Der Kunde erhält den jeweiligen Stand des Beauftragungsdatums. Eine Aktualisierung der Checklisten und Vorlagen muss gesondert beauftragt werden.
Außerdem gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
Wiederkehrende Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Soweit nicht anders vereinbart, wird das Vertragsverhältnis jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
eco COMPLIANCE verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten.
Dienstleistungsvereinbarung
Die Dienstleistungsvereinbarung von eco COMPLIANCE finden Sie hier: Dienstleistungsvereinbarung_eco Compliance.
Unsere Garantie: Zertifizierbare Rechtssicherheit bei größter Zeitersparnis
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Unsere Lösung