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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) –Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen Konstruktionsmerkmale (Ausgabe August 2010) |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Regelung gelten für den Bau der Basisfahrzeuge von Kraftfahrzeugen der Klasse N und ihren Anhängern der Klasse O, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind und den Bestimmungen des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) entsprechen. |
Amtsblatt der Europäischen Union | Änderung 2012 |
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