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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom 3. Mai 2006 |
Link zum Rechtstext | Beitragsverfahrensverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt im Detail die einzelnen Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Behandlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und der Führung von Lohnunterlagen. |
Links zur Rechtsänderung |
08. Oktober 2024 |