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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Zollverordnung vom 23. Dezember 1993 |
Link zum Rechtstext | ZollV |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Durchführung des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG). Sie enthält neben wichtigen Begriffsbestimmungen wie Zollstraßen, Zollflugplätze, Zollandungsplätze und Zollzeichen bei Wasserfahrzeugen Kriterien für das Verbringen in den deutschen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft oder beim Verbringen aus der Gemeinschaft. Sie normiert pauschalierte Abgabensätze für einfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne des Zollverwaltungsgesetzes und regelt als speziellen Fall den Warenverkehr über den Bodensee. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 05. Januar 2021 |