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Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom

30

16.

September 2013

Dezember 2019

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die

Satzung

Abfallsatzung der Stadt Oberhausen

über die Entsorgung von Abfällen

bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt.

Die Abfallentsorgung der Stadt umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Die Satzung

Sie umfasst insbesondere neben Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling die Verwertung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern, die Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung notwendigen Abfallwirtschaftseinrichtungen und Entsorgungsanlagen für nicht ausgeschlossene Abfälle, die im Stadtgebiet anfallen.

Sie berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben

. Sie

, und legt unter anderem den Gebührenmaßstab

und Gebührensatz

fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 18. Januar 2021

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

http

https://

www8

www.oberhausen.de/de

/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/131001_Abfallsatzung_300913

/index/rathaus/verwaltung/soziales-bauen-wohnen-und-recht/recht/ortsrecht_der_stadt_oberhausen/ortsrecht-material/200101_abfallsatzung_mit_katalog.pdf