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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der |
19. Änderungssatzung vom |
20. Dezember |
2023 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der |
21. Änderungssatzung vom |
20. Dezember |
2023 | |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Juni 2024 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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Abfallentsorgungssatzung |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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Abfallgebührensatzung |