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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Nationales und Internationales Exportkontrollrecht |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Handbuch der Deutschen Exportkontrolle vom 12. September 2003 |
Kerninhalte | Dieses Handbuch (Loseblattwerk in sechs Ordnern) hilft exportierenden Unternehmen, beim Export von Waren und Dienstleistungen nicht gegen internationale und nationale Bestimmungen zu verstoßen und damit verbotene Ausfuhren zu vermeiden.Die in ihm enthaltene Länderliste ist unter Quellen verlinkt. Es enthält eine Länderliste. Die Güter, die der Pflicht zur Einholung einer Ein-/Ausfuhrgenehmigung unterliegen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 gelistet (siehe „mitgeltende Rechtsnormen"). Es besteht aus insgesamt sechs Bänden:>
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