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Link zum Rechtstext

Waldgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es insbesondere, im Bewußtsein der besonderen Bedeutung des Waldes für die Allgemeinheit 1.

  • den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts
  • Naturhaushaltes, das Klima,
dem
  • den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
2.
  • die Forstwirtschaft zu fördern
und
3.
  • ,
  • die Waldbesitzer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zu unterstützen,
  • einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen und
  • das Betreten und Nutzen der freien Landschaft zu ordnen.