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Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Entsorgungsverband Saar (EVS) |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung des Entsorgungsverbandes Saar vom 1. Oktober 2010 |
Rechtsebene | Lockweiler |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt den Entsorgungsverband Saar (EVS), für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren (Grundgebühren und zusätzliche Leistungsgebühren, auch in Form einer Mindestgebühr, sowie weitere Gebühren) zu erheben. Mitglieder des Zweckverbands sind alle Gemeinden des Saarlands, darunter auch Neunkirchen und Lockweiler. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührenhöhe fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2023 Review vom 01. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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