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Kurzbezeichnung

Abfall- und Abfallgebührensatzung Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Bezeichnung

Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Abfallwirtschaft in der Region Hannover in der Fassung der 1417. Änderungssatzung vom 1. Januar 2018 und Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Region Hannover in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 1. Januar 20182020

Rechtsebene

Hannover

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallberatung und die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung durchführt. Die Abfallentsorgung des Zweckverbands umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung ebenso wie das Einsammeln, das Befördern, das Behandeln, die Lagerung, die Ablagerung und alle sonst erforderlichen Maßnahmen. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht der Eigentümer eines im Gebiet der Region Hannover liegenden Grundstücks.

Bei der Region Hannover handelt es sich um einen Kommunalverband, dem sich die Städte Barsinghausen, Ronnenberg, Langenhagen und Garbsen sowie die Gemeinde Wennigsen angeschlossen haben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

https://www.aha-region.de/fileadmin/Download/Recht/Abfallsatzung_1401.1201.2018_Internet2020.pdf