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Kurzbezeichnung

Abfall- und Gebührensatzung Landkreis Gotha

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Gotha und Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Gotha, beide vom 3029. September 2015Oktober 2021

Rechtsebene

Ohrdruf

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Gotha, dem die Stadt Ohrdruf angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsorgt und dazu als öffentliche Einrichtung den Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Juni 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

httphttps://www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/abfallservice/abfallsatzungAbfallsatzung2022_2015LesefassungFINAL.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/abfallservice/abfallgebuehrensatzungAbfallgebuehrensatzung2022_2015LesefassungFINAL.pdf