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In der (Bundes-) "Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen Standorte und Organisationen (
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PrivilegVwV

Kerninhalte

Verwaltungsvorschrift über Erleichterungen beim Vollzug von Gesetzen des Umweltschutzes für nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte

oder nach DIN EN ISO 14001 zertifizierte Organisationen vom 16. September 2004

Kerninhalte

In der EMAS-Privilegierungs-Verordnung - EMASPrivilegV) sind Erleichterungen für die Bereiche des Immissionsschutz- und des Abfallrechts geregelt. Mit dieser PrivilegVwV Privilegierungs-Verwaltungsvorschrift  werden für Bremen weitere Regelungen für den abfallrechtlichen und den immissionsschutzrechtlichen Vollzug sowie entsprechende Bestimmungen für den Bereich des wasserrechtlichen Vollzugs getroffen.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, auch nach der DIN / EN / ISO 14001 zertifizierten Standorten und Organisationen Vollzugserleichterungen in den Bereichen des Immissionsschutz-, Abfall- und Gewässerschutzrechts zu gewähren.

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