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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer vom 14. Februar 2019 und Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Abwassergebühren vom 13. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Dresden |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungsssatzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Dresden die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine einheitliche öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Einleitungsbeschränkungen und die Grundstücksanschlüsse. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung, Entsorgung von abflusslosen Gruben und Entsorgung von Kleinkläranlagen zu erheben. Sie legt insbesondere die Höhe der Gebühren und die Maßstäbe für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren fest. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_entwaesserung.pdf |
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Bezeichnung | Abwassergebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_abwassergebuehren |
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Bezeichnung
Änderungssatzung Abwassergebührensatzung
URL-Adresse