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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Kanalbenutzungsgebührensatzung Mönchengladbach |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche |
Abwasseranlage vom 25. April 1984 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Mönchengladbach |
vom |
30. |
Oktober 1997 | |
Rechtsebene | Mönchengladbach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Mönchengladbach zur unschädlichen Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht der NEW AG bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen. Die Kanalbenutzungsgebührensatzung berechtigt die Stadt Mönchengladbach, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2023 Review vom 06. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Kanalbenutzungsgebührensatzung |
URL-Adresse |
Vorlage für das Schreiben von Ortsrecht (moenchengladbach.de) |