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Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Gebührensatzung AWZV Bode-Wipper Bleicherode |
Bezeichnung | Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper vom 21. Januar 2013 (3. Neufassung) und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Bode-Wipper vom 20. November 2017 |
Rechtsebene | Bleicherode |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Abwasserzweckverband Bode-Wipper Bleicherode, dem sich die Stadt Bleicherode angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. Die Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung von anschließbaren Grundstücken Einleitungsgebühren, von nicht an das Leitungsnetz anschließbaren Grundstücken Beseitigungsgebühren sowie von Grundstücken, die mit einer Grundstückskläranlage bzw. mit einer Sammelgrube zu versehen sind, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren zu erheben. Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührenzuschläge. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung vom 21. Januar 2013 (3. Neufassung) |
URL-Adresse |
https://www.abwasser-bleicherode.de/de/download/satzungen.html?download=12:entwaesserungssatzung |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20. November |
2017 unter Einarbeitung der Änderungen vom 16. November 2020 |
URL-Adresse |
https://www.abwasser-bleicherode.de/de/download/satzungen.html?download= |